SuizidPrävention - Kanton Zürich

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Wie häufig sind Suizide?

Suizidgedanken sind in unserer Gesellschaft oft tabuisiert. Gerade weil es schwierig ist, über Suizidgedanken offen zu reden, können Betroffene den Eindruck gewinnen, dass sie alleine mit der Problematik sind. Betrachtet man die statistischen Zahlen, wird schnell klar, dass Suizidgedanken keinen Seltenheitswert haben, sondern bei vielen Menschen im Verlauf ihres Lebens auftauchen. Für die Schweiz liegen folgende Zahlen und Schätzungen vor:

Suizidgedanken und -versuche sind häufig

In der schweizerischen Gesundheitsbefragung 2017 gaben 7.5 % der im Kanton Zürich wohnhaften Personen an, innerhalb der letzten zwei Wochen Suizidgedanken gehabt zu haben. Mehr darüber, wie es zu Suizidgedanken kommt lesen Sie hier.

Man weiss, dass nur ein Teil der Menschen mit Suizidgedanken auch tatsächlich einen Suizidversuch unternimmt. Genaue Zahlen zu nennen ist schwierig. Die Dunkelziffer ist hoch, weil nicht alle Suizidversuche medizinische Behandlung nach sich ziehen und erkannt werden. Gemäss den Daten der schweizerischen Gesundheitsbefragung 2017 kommt es bei Personen über 15 Jahren zu 33'000 Suizidversuchen pro Jahr. Über die gesamte Lebensspanne gesehen, unternehmen tendenziell mehr Frauen als Männer Suizidversuche. Das Risiko eines Suizidversuchs ist in der Altersgruppe von 15 bis 24 besonders hoch.

Suizide in der Schweiz und im Kanton Zürich

Pro Jahr kommt es in der Schweiz zu rund 1’000 Suiziden (ohne durch Sterbehilfeorganisationen assistierte Suizide) – Das sind fast drei Suizide pro Tag. Suizide verursachen mehr Todesfälle als Verkehrsunfälle und Drogen zusammen. Etwa zwei Drittel aller vollendeten Suizide werden von Männern begangen.
Im Kanton Zürich sterben pro Jahr rund 170 Personen durch Suizid (ohne assistierte Suizide).
Die Anzahl Suizide hat in den letzten Jahren eher abgenommen. Die begleiteten Suizide durch Sterbehilfeorganisationen nehmen zu.

Assistierte Suizide

Als assistierte Suizide bezeichnet man Suizide, welche mit der Begleitung von Sterbehilfeorganisationen vollzogen werden. In der Schweiz ist es gesetzlich erlaubt, stark leidende Menschen in den Tod zu begleiten, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. So muss die sterbewillige Person verstehen, was sie tut, also urteilsfähig sein. Sie muss sorgfältig geprüft haben, ob es für sie wirklich keinen anderen Weg gibt und darf nicht aus dem Affekt (heftige Gefühlsregung) handeln. Der Sterbewunsch muss dauerhaft und konstant sein und er darf nicht unter dem Einfluss von anderen Personen gefällt worden sein. Zudem muss die sterbewillige Person in der Lage sein, den Suizid eigenhändig auszuführen. Sterbehilfeorganisationen haben teilweise noch weitere Kriterien, nach denen sie entscheiden, ob sie einen Menschen in den Tod begleiten oder nicht. Es sind überwiegend körperlich schwer erkranke Menschen, die mit der Begleitung von Sterbehilfeorganisationen aus dem Leben scheiden. 

Weitere Informationen beim BAG

Das Bundesamt für Gesundheit stellt im Rahmens seines Auftrages, einen Aktionsplan Suizidprävention vorzulegen und umszusetzen weitere Daten und Informationen bereit.

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